Kosten

Kunsttherapie als Kassenleistung

Nach bisheriger Praxis wird mit Angabe der Diagnose vom Haus- oder Facharzt ein Rezept für 20 Std. Kunsttherapie ausgestellt. Mit Kopie dieses Rezeptes stellt der/die Patient/in einen formlosen Antrag bei der Krankenkasse. Diese rechnet dann mit dem/der Patienten/in pro Quartal ab.

Im zunehmenden Wettbewerb der Krankenkassen ist eine Tendenz zu erahnen, Kunst- oder Maltherapie (anthroposophische Heilmethoden) in das Angebot der Krankenkassen aufzunehmen. Es lohnt sich also, bei der Krankenkasse einen Antrag zu stellen!

In der ambulanten kunsttherapeutischen Praxis hat der Patient den Vorteil, ohne Wartezeit Behandlungstermine und eine flexible, engagierte Therapie zu erhalten.

Wie ich in meiner ambulanten kunsttherapeutischen Praxis abrechne

Ich beginne meine kunsttherapeutische Arbeit mit einer kostenlosen Probesitzung, in der sich Patient/in und Therapeutin kennenlernen können.

Eine Arbeitseinheit beträgt 60 Minuten.

Ich stelle den Therapieraum, die benötigten Materialien und mein gesamtes kunsttherapeutisches Know-How zur Verfügung.

Für Erwachsene beträgt die Gebühr 50,00 Euro, für Kinder 30,00 Euro. Allerdings bespreche ich mit jedem/r Patienten(in) die finanzielle Vergütung unter Einbeziehung der individuellen finanziellen Möglichkeiten nochmal gesondert ab. Auch dieser Punkt wird in der Probesitzung geklärt.